Aktuelle Termine
Ihr Kompetenz- und
Lösungszentrum für die
CE-Kennzeichnung,
Konformitätsbewertung,
und Risikobeurteilung
von Maschinen
und Anlagen
Aktuelles:
Safexpert 7.0 Servicepack SP5 steht zur Verfügung
Für User von Safexpert 7.0 steht das aktuelle Servicepack 5 unter Download zur Verfügung.
Seminar "Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG"
Unser Seminar zur effizienten Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen haben wir in allen...
Bevollmächtigter für die technischen Unterlagen auch in der Schweiz
Von: Markus LörtscherMuss der schweizerische Hersteller einen "Bevollmächtigten für die technischen Unterlagen" innerhalb der EU benennen?
Der "Bevollmächtigte für die technischen Unterlagen", welcher in der Konformitätserklärung aufgeführt werden muss, kann seinen Sitz auch in der Schweiz haben. Der schweizerische Hersteller muss also nicht eine Person innerhalb der europäischen Gemeinsachft (EU) bestimmen.
In der Erweiterung und Anpassung des Abkommens über die "gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen", zwischen der EU und der Schweiz, wurde dieser Sachverhalt klar festgehalten.
Die offiziellen Dokumente dazu stehen Ihnen im
InfoService zum Download zur Verfügung.
